Steuerentlastung für E-Dienstwagen und Jobtickets - Bundesrat stimmt zahlreichen Änderungen im Steuerrecht zu

Bundesrat, Mitteilung vom 23.11.2018

Der Bundesrat hat am 23. November 2018 zahlreichen Änderungen im Steuerrecht zugestimmt, die der Bundestag Anfang November beschlossen hatte.

Internet-Marktplätze haften für Händler


Ziel der Neuregelungen ist es unter anderem, den Umsatzsteuerbetrug im Online-Handel zu bekämpfen. Künftig haften deshalb Betreiber eines elektronischen Marktplatzes - z. B. Amazon oder eBay - für nicht entrichtete Umsatzsteuer aus dem Handel auf ihren Plattformen. Hiervon können sie sich befreien, wenn sie gewisse Aufzeichnungspflichten erfüllen oder steuerunehrliche Händler von ihrem Online-Marktplatz ausschließen. Vor allem in Drittländern ansässige Unternehmen führten häufig keine Steuer auf Umsätze ab, die sie aus Verkäufen in Deutschland erzielen, heißt es zur Begründung der verschärften Regeln.

Steuervorteile für Elektro-Dienstwagen und Hybridfahrzeuge


Außerdem entlastet das Gesetz Fahrer elektrisch angetriebener Dienstwagen und Hybridfahrzeuge: Bisher mussten sie die Privatnutzung mit einem Prozent des inländischen Listenpreises pro Kalendermonat versteuern. Für E-Autos, die nach dem 31. Dezember 2018 und vor dem 1. Januar 2022 angeschafft werden, sinkt dieser Wert nun auf 0,5 Prozent. Die Neuregelung gilt auch für extern aufladbare Hybridelektrofahrzeuge.

Steuerfreies Jobticket für Pendler


Auf Betreiben des Bundesrates hat der Bundestag beschlossen, dass verbilligte Jobtickets künftig gänzlich steuerfrei sind: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen die Kostenersparnis nicht mehr versteuern. Damit sollen sie angeregt werden, verstärkt öffentliche Verkehrsmittel zu nutzen. Die steuerfreien Leistungen werden allerdings auf die Entfernungspauschale angerechnet, entschied der Bundestag.

Eigentlich ein Jahressteuergesetz


Das Gesetz enthält darüber hinaus zahlreiche weitere Änderungen in 15 Steuergesetze, u. a. zur Anpassung an EU-Recht und an die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesfinanzhofs.

Verkündung und Inkrafttreten


Das Gesetz wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet. Es soll in großen Teilen am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten.

Bundesrat akzeptiert höheren Pflegebeitrag

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 27.11.2018

Der Bundesrat ist mit der geplanten Beitragssatzanhebung um 0,5 Prozentpunkte ab 2019 in der gesetzlichen Pflegeversicherung einverstanden. Die Länderkammer erhob keine Einwände gegen den Gesetzentwurf ( 19/5464 ), wie aus einer Unterrichtung ( 19/6013 ) der Bundesregierung hervorgeht.

Dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zufolge soll der Beitragssatz von derzeit 2,55 Prozent (Kinderlose 2,80 Prozent) des Bruttoeinkommens auf 3,05 Prozent (Kinderlose 3,30 Prozent) angehoben werden. Das soll Mehreinnahmen in Höhe von 7,6 Milliarden Euro pro Jahr für die Pflegeversicherung bringen. Bis zum Jahr 2022 sollen die Beiträge dann stabil bleiben.

Kassenbuch online: Bestände bis Ende Januar 2019 umstellen

Die bisherige (blaue) Version kann nur noch eine begrenzte Zeit aufgerufen werden. Stellen Sie alle Bestände bis Ende Januar 2019 auf das modernisierte Kassenbuch um.

In der Übersicht in der Anwendung Belegweseninfo sehen Sie auf einen Blick, welche Bestände noch für das modernisierte Kassenbuch aktiviert werden müssen (Anleitung Dokument 1001434 ).

Im Laufe des Februar 2019 werden alle verbleibenden Bestände durch DATEV automatisch umgestellt. Ausnahme: Bestände, die noch nicht festgeschrieben und bereitgestellt sind, müssen Sie selbst manuell umstellen.

Die Bestände können ab 05.03.2019 nicht mehr in der bisherigen (blauen) Version von Kassenbuch online aufgerufen werden.

Auswertungen online Personalwirtschaft (Einzelauflistung): Bisherige Oberfläche wird abgeschaltet

Zum 01.01.2019 wird die bisherige Anwendung „Auswertungen Personalwirtschaft – Einzelauflistung" (blaue Programmoberfläche) automatisch auf die modernisierte Anwendung „Auswertungen Personalwirtschaft" umgestellt.

Das Programm "Auswertungen Personalwirtschaft" wurde Anfang 2018 modernisiert.

Ab 01.01.2019 ist der Zugriff auf Lohnauswertungen für Sie ausschließlich über den Menüeintrag "Auswertungen Personalwirtschaft" möglich. Die bisherige Anwendung "Auswertungen Personalwirtschaft - Einzelauflistung" (blaue Programmoberfläche) wird zum 31.12.2018 abgeschaltet.

Der Zugriff über DATEV SmartCart, DATEV mIDentity oder per DATEV SmartLogin mit Berechtigungen für die bisherige Anwendung wird automatisch auf die modernisierte Anwendung "Auswertungen Personalwirtschaft" umgestellt. Der jeweilige Berechtigungsumfang an Lohnauswertungen ändert sich dabei nicht.

Für Sie oder Ihren Administrator besteht kein Handlungsbedarf.